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ACHTUNG! Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 entschieden, dass der § 13b nicht europarechtskonform ist und nicht angewendet werden darf. Wie mit Baugenehmigungen bzw. Bauvorhaben innerhalb dieser Bebauungspläne derzeit zu verfahren ist, ist mit der zuständigen Baurechtsbehörde abzustimmen. |
Auf dieser Seite sind rechtskräftige und im Entwurf befindliche Bebauungspläne der Städte und Gemeinden des Hohenlohekreis einsehbar. Sie dienen lediglich als Informationsmaterial für die Öffentlichkeit, Wirtschaft und Verwaltung und ersetzen weder amtliche Auskünfte noch rechtsverbindliche Aussagen.
Für rechtsverbindliche und planspezifische Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune. Nur der Originalplan gibt die gültige Rechtslage wieder.